Betriebliche Gesundheitsförderung - auch vom Staat gefördert

Potentialberatung

 

Das Land NRW fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die mindestens 1 bis höchsten 250 Mitarbeiter beschäftigen. Diese Unternehmen müssen mindestens 5 Jahre existieren. Es werden 50% der Beratungsleistungen gefördert, höchstens € 500 pro Beratertag. Insgesamt werden 15 Beratertage bezuschusst.

Auch hier stehen die Gesundheit und die Leistungserhaltung der Mitarbeiter im Fokus.

 

Unsere Beratungsleistungen sind hier förderfähig.

 

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Jährliche Förderung

 

Für jeden Mitarbeiter können Sie bis zu € 500 jährlich steuer- und sozialabgabenfrei für Präventionsmaßnahmen nutzen. 

Dies sind nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“) (Quelle DNBGF, 2010)

 

Unsere Beratungsleistungen können hier steuerlich geltend gemacht werden.

 

Sprechen Sie mich unverbindlich zu diesen Fördermöglichkeiten an. Ich berate Sie gerne.

 

Denn nur ein gesunder und zufriedener Mitarbeiter ist ein motivierter Mitarbeiter.